„... und ich möchte leben bis zuletzt!“
... und ich möchte mich deshalb schon jetzt
in Gedanken mit meinem Sterben vertraut machen;
mir, meinen Angehörigen und Begleitern,
denen, die mich pflegen und behandeln,
möchte ich erklären,
wie ich mir die letzten Phasen meines Lebens wünsche.
Es kann ja sein, dass ich mich dann nicht mehr klar äußern kann.
Dann wird es allen einfacher und leichter, für mich zu entscheiden,
wenn ich selbst schon vorher mögliche Entscheidungen geprüft, getroffen, besprochen
und schriftlich festgelegt habe.
Beratungen und Fragen zum Thema Patientenverfügung bietet Ihnen Herr Dr. Reuther ab dem 21.09.2020 wieder persönlich an. Die weiteren Termine finden Sie unter der Rubrik "Termine". Die Anzahl der Teilnehmer ist auf sechs Personen begrenzt.
Hier finden Sie den aktuellen Flyer als pdf Datei zum Download.
Bitte beachten Sie für Ihre Patientenverfügung folgenden Hinweis:
Patientenverfügung mit Blick auf Corona prüfen
Das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten ab 2023
Die Patientenverfügung
ermöglicht es, meinen Willen auch dann kund zu tun, wenn ich das selber nicht mehr kann.
Sie hilft dazu beizutragen, dass dieser Wille auch umgesetzt wird. An eine gültige schriftliche Patientenverfügung sind Bevollmächtigte, Betreuer und Behandler gebunden, sie dürfen nicht gegen meinen darin geäußerten Willen handeln.
Allerdings muß dieser Wille konkret und eindeutig zu erkennen sein – und dazu muß ich mir vorher Gedanken machen und diese am besten vertrauensvoll mit anderen besprechen.
Die Beschäftigung mit Gedanken an die Endlichkeit meines Lebens und Gespräche darüber können helfen, Ängste vor dem Sterben konkret zu formulieren. Ich kann sie damit eingrenzen und weniger bedrohlich erleben, weil ich jetzt schon bestimmen kann, was später geschehen soll – und was nicht.
Bei solchen Gesprächen wird schnell klar, dass es außer Anweisungen über ärztliche und pflegerische Maßnahmen am Lebensende noch andere Bereiche gibt, in denen ich möglicherweise nicht mehr selbst Entscheidungen treffen kann:
Wer entscheidet über meinen Aufenthalt, wenn ich nicht mehr nach Hause kann, wer löst dann die Wohnung auf, wer bezahlt die Rechnungen...?
Selbst Ehegatten, nahe Angehörige wie Geschwister oder Kinder können das nicht einfach bestimmen, wenn es nicht vorher festgelegt wurde.
Dafür braucht man eine Vorsorgevollmacht.
Die Vorsorgevollmacht
soll verhindern, dass von einem Gericht eine Person, die ich möglicherweise gar nicht kenne, zu meiner Betreuung bestellt wird.
Einer oder mehreren Personen meines vollen Vertrauens kann ich schon jetzt mit einer Vorsorgevollmacht ermöglichen, dass sie Entscheidungen, die getroffen werden müssen, auch für mich treffen dürfen – für den Fall, dass ich das später selber nicht mehr kann.
Die Klärung von Fragen über Erteilung einer Vollmacht erscheint oft schwieriger und belastender als Fragen über medizinische Behandlung, denn ich erteile damit schon vorab weitreichende Befugnisse – und nicht jeder hat eine Person für ein so weitgehendes Vertrauen.
Falls ich niemandem gegenüber ein solches Vertrauen entgegen bringen kann, dann aber später – erst wenn ich nicht mehr in der Lage bin, selbständig und eigenverantwortlich zu handeln – doch gerichtlich eine Betreuung bestellt werden muß, kann ich jetzt schon darauf Einfluss nehmen:
Die Betreuungsverfügung
ermöglicht mir, bei Gericht zu erklären, wer dann meine Betreuung übernehmen soll – und ich kann auch festlegen, wer nicht Betreuer werden darf.
Bevollmächtige und Betreuer sollten natürlich Kenntnis über meine Patientenverfügung erhalten, damit sie meine Wünsche vertreten und auch durchsetzen können.
Erteilte Vollmachten und Verfügungen kann ich jederzeit widerrufen, wenn ich meine Wünsche ändern möchte.
Wer kann helfen?
Die Auseinandersetzung mit unserer Sterblichkeit ist nicht einfach, kann belastend sein und wird oft verdrängt; manchmal wird sie erst von äußeren oder inneren Geschehnissen aufgedrängt. Oft stellen sich dann Fragen, die alleine nur schlecht oder gar nicht zu beantworten sind und das Gefühl von Hilflosigkeit entstehen lassen.
Eine juristische Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Notar läßt möglicherweise manche medizinische Frage unbeantwortet und ist in den meisten Fällen auch nicht vorgeschrieben.
Für den normalen Sprechstunden-Alltag in einer Arztpraxis sind diese Fragen in der Regel zu zeitraubend. Falls Ihr Arzt oder Ihre Ärztin keine Termine anbietet und Ihnen auch gute Informationsmaterialien z. B. aus dem Internet nicht ausreichen, bietet sich eine weitere Möglichkeit an:
Der Hospiz-Verein Rhein-Ahr
In seiner Satzung hat der Verein sich unter anderem die Aufgabe gestellt, die persönliche Auseinandersetzung mit dem Sterben zu ermöglichen.
Beim Verein gibt es Erklärungsbögen und es liegen Bücher und Broschüren zur Einsicht bereit.
Es ist aber insbesondere eine Terminvereinbarung zu einem persönlichen Gedankenaustausch möglich, in dem die Gelegenheit besteht, alle oben angebenen Punkte zur Sprache zu bringen und Fragen für die Erstellung der Dokumente zu beantworten.
Hilfe bei der Erstellung einer Patientenverfügung
Termine in der Begegnungsstätte, Hauptstraße 62, 53474 Bad Neuenahr, jeden 1. Montag eines Monats um 19 Uhr
Begrenzte Teilnehmerzahl
Kostenbeitrag 25€
- Hier finden Sie den Flyer zum Download
- Hier finden Sie eine Informations-Broschüre vom bayrischen Justizministerium zum Download
- Hier finden Sie eine spirituelle Verfügung zum Download